... § 35 Abs.4 Nr.4 BauGB
"Das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude"
(4) ... kann nicht entgegengehalten werden (...) soweit sie im übrigen außenbereichsvertraglich (...) sind:
4. die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwertes dient,...
... Wechselwirkung Gebäude / Kulturlandschaft
Gebäude im Sinne des §2 Abs.2 BauO NRW
Aussagekraft einer Epoche und Wechselwirkung mit der Kulturlandschaft
Bewertung als charakteristisch prägendes Element
... Erscheinungsbild des Gebäudes
prägende Elemente erhalten in den baulichen Merkmalen der Gebäudehülle
ursprüngliche Nutzung muss nicht immer bestehen aber in der Gebäudehülle ersichtlich sein
... Maßnahmen
Ursprüngliche Bausubstanz muss gewahrt bleiben
Veränderungen im Inneren möglich
Genehmigungsgrundlage §35 Abs.4 Nr.4 BauGB
Pflicht des Eigentümers bei zukünftigen Maßnahmen in diesem Sinne zu handeln, Eintragung einer Baulast
Gebäude A - Wohnhaus
1891-1912
Backsteinfassade mit Ornamentik (Traufgesims, Lisenen, Fensterstürtze, Horizontale)
klassizistische Veranda als repräsentativer Eingangsbaukörper
Gebäude B - Wirtschaftstrakt
Kuhstalltrakt und Zwischenbau mit zurückspringender Fassade
Durchlaufender verputzter Sockel, sowie Trauf- und Firstlinie
Öffnungen entsprechen den Ursprüngen des Kuhstalls
Gebäude C - Stallgebäude mit Durchfahrt
Original Erscheinung erhalten
Durchlaufender verputzter Sockel und Traufe
Ursprüngliche Durchfahrt
Gebäude D - Scheune
Ursprüngliche Backsteinfassade sichtbar
Durchlaufender verputzter Sockel, sowie Trauf- und Firstlinie
Charakteristisch prägendes Element